Nach deutschem Recht (BGB § 833) haftet der Halter eines Tieres unbegrenzt, wenn das Tier einem anderen auch ohne Schuld
(Gefährdungshaftung) einen Schaden zufügt. Und zwar mit seinem Einkommen, seinem Vermögen und seinem zukünftigen Einkommen!
Jeder Pferdebesitzer sollte aus diesem Grund eine Pferdehaftpflicht abschließen. Die private Haftpflichtversicherung reicht für den Halter eines Pferdes nicht aus, da diese in der Regel nur für kleine
Tiere (z.B. Katzen, Meerschweinchen und Vögel) Schutz bietet.
Der Besitzer oder auch Halter eines Pferdes trägt für sein Tier eine hohe Verantwortung. Er haftet für alle Schäden die das Tier anrichtet in vollem Umfang selbst ohne eigenes Verschulden.
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